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   RG, 06.01.1928 - III 407/27   

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https://dejure.org/1928,649
RG, 06.01.1928 - III 407/27 (https://dejure.org/1928,649)
RG, Entscheidung vom 06.01.1928 - III 407/27 (https://dejure.org/1928,649)
RG, Entscheidung vom 06. Januar 1928 - III 407/27 (https://dejure.org/1928,649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß der Pächter, um eine gegen ihn ausgesprochene Kündigung durch Aufrechnung unwirksam zu machen, die Aufrechnung auch dann unverzüglich erklären, wenn er seine Gegenforderung auf eine vom Verpächter gegen ihn begangene arglistige Täuschung stützt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pacht; Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des

    Das gilt auch dann, wenn die Gegenforderung auf einem arglistigen Verhalten des Vermieters beruht (RGZ 119, 360).
  • BGH, 05.07.1961 - VIII ZR 155/60
    Was eine das Kündigungsrecht zu Fall bringende Aufrechnung betrifft, so muß nach der Rechtsprechung sogar die Aufrechnung mit einer auf arglistiger Täuschung beruhenden Forderung unverzüglich nach der Kündigung erklärt werden, damit der Gesetzeszweck, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit der Kündigung zu schaffen, erreicht wird (RGZ 119, 360).
  • BGH, 10.06.1958 - VIII ZR 135/57
    Die Absicht des Gesetzgebers bei der Schaffung der Vorschrift des § 554 Abs. 2 BGB war, für den Fall der Kündigung alsbald Klarheit über ihre Wirksamkeit zu schaffen (RGZ 119, 360; BGB RGRK 10. Aufl. § 554 Anm. 4).
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