Rechtsprechung
RG, 06.01.1928 - III 407/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Muß der Pächter, um eine gegen ihn ausgesprochene Kündigung durch Aufrechnung unwirksam zu machen, die Aufrechnung auch dann unverzüglich erklären, wenn er seine Gegenforderung auf eine vom Verpächter gegen ihn begangene arglistige Täuschung stützt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pacht; Aufrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 360
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …
Das gilt auch dann, wenn die Gegenforderung auf einem arglistigen Verhalten des Vermieters beruht (RGZ 119, 360). - BGH, 05.07.1961 - VIII ZR 155/60 Was eine das Kündigungsrecht zu Fall bringende Aufrechnung betrifft, so muß nach der Rechtsprechung sogar die Aufrechnung mit einer auf arglistiger Täuschung beruhenden Forderung unverzüglich nach der Kündigung erklärt werden, damit der Gesetzeszweck, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit der Kündigung zu schaffen, erreicht wird (RGZ 119, 360).
- BGH, 10.06.1958 - VIII ZR 135/57